Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie uns als Ihre Rechtsanwälte, in Ihrem Namen rechtliche Handlungen vorzunehmen. Das kann beispielsweise das Führen von Verhandlungen, die Einlegung von Rechtsmitteln oder die Vertretung vor Gericht sein. Dadurch sparen Sie Zeit und können sich auf andere Dinge konzentrieren.
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Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie uns als Ihre Rechtsanwälte, in Ihrem Namen rechtliche Handlungen vorzunehmen. Das kann beispielsweise das Führen von Verhandlungen, die Einlegung von Rechtsmitteln oder die Vertretung vor Gericht sein. Dadurch sparen Sie Zeit und können sich auf andere Dinge konzentrieren.
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Zur Erleichterung der Aufnahme eines neuen Mandats bitten wir Sie, den Fragebogen sorgfältig auszufüllen. Unterlagen wollen Sie bitte dem Fragebogen beifügen. Ihre Angaben sind geschützt durch die anwaltliche Pflicht der Verschwiegenheit.
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In der Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen erheben, wie wir diese Daten nutzen und schützen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dient Ihrem Datenschutz.
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Um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können, benötigen wir möglicherweise Informationen von Ihren behandelnden Ärzten. In diesem Fall werden wir Sie um eine entsprechende Einwilligung bitten und sicherstellen, dass nur die unbedingt notwendigen Informationen angefordert werden.
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Wenn Sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllen und die Rechtsverfolgung nicht mutwilig ist, können Sie Beratungshilfe beantragen. Das bedeutet, dass der Staat einen Teil der Kosten für eine Erstberatung oder außergerichtliche Vertretung übernimmt. So können Sie sich auch bei geringem Einkommen rechtlichen Rat holen.
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Sollten Sie einen Rechtsstreit führen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Hier übernimmt der Staat die gesamten oder einen Teil der Prozesskosten. Das schützt Sie vor hohen finanziellen Belastungen.
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Sollten Sie einen Rechtsstreit führen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Hier übernimmt der Staat die gesamten oder einen Teil der Prozesskosten. Das schützt Sie vor hohen finanziellen Belastungen.
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